Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren

Schulunfälle – Arbeitsunfälle

Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren
Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikationen, personeller und räumlicher Voraussetzungen und Vorschriften sind wir am Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beteiligt.
Durchgangsarztverfahren
Verletzungen, die während der Arbeit, Schule, Kindergarten oder im Hort und oft auch auf dem Weg dorthin erlitten werden, unterliegen in der Regel der gesetzlichen Unfallversicherung und damit einem speziell kontrollierten Heilverfahren (BGliches Heilverfahren).
Arbeitsunfall und Schulunfall sind klar vom Gesetzgeber definiert und von anderen Unfällen im privaten Bereich abgegrenzt.
Auch so genannte Wegeunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Schule zählen als Arbeitsunfall bzw. Schulunfall.

Ist die verletzte Person zum Unfallzeitpunkt berufsgenossenschaftlich versichert, so ist das Heilverfahren über die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ärzte einzuleiten.
Dies unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten.
Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Als Durchgangsarzt arbeiten wir mit den zuständigen Stellen, den Berufsgenossenschaften eng zusammen und begleiten das Heilverfahren bis zum Abschluss.

Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
  • die ärztl. Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- u. Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt..

 

Akute Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle werden von uns als Notfälle eingestuft und werden sofort in die Sprechstunde eingeplant. Die Praxis übernimmt auch alle erforderlichen Formalitäten der Unfallmeldung und der Berichterstattung bei den entsprechenden Berufs- Unfallversicherungen.

 

Für weitere Informationen:
DGUV